§ 1 Geltung der Geschäftsbedingungen
Die Firma ORGATERM Produktions- und Warenvertriebsges. mbH (im
Folgenden ORGATERM genannt), erbringt ihre Dienste, Lieferungen,
Leistungen und Angebote ausschließlich auf der Grundlage dieser
Geschäftsbedingungen. Diese Geschäftsbedingungen gelten dabei
ausschließlich gegenüber Unternehmern, juristischen Personen des
öffentlichen Rechts oder öffentlichrechtlichen Sondervermögen im Sinne
von § 310 Absatz 1 BGB. Entgegenstehende oder von unseren
Verkaufsbedingungen abweichende Bedingungen des Bestellers erkennen wir
nur an, wenn wir ausdrücklich der Geltung zustimmen. Diese
Verkaufsbedingungen gelten auch für alle zukünftigen Geschäfte mit dem
Besteller, soweit es sich um Rechtsgeschäfte verwandter Art handelt.
§ 2 Angebot und Vertragsschluss
Bestellungen gelten stillschweigend als angenommen, der Vertrag als rechtswirksam zustande gekommen; Vorbehaltlich des nachfolgenden Satzes. Sofern der Käufer/Besteller eine schriftliche Auftragsbestätigung wünscht, kommt der Vertrag erst mit Zusendung der Auftragsbestätigung der ORGATERM, rechtswirksam zustande. Angebote erfolgen freibleibend. Vom Käufer auf unseren Formularen/Bestellbuch aufgegebenen Bestellungen gelten als Kaufabschluss, wenn von uns nicht postwendend Widerspruch erhoben wird. Sonderabsprachen durch Vertreter/Reisende mit Käufern werden erst nach schriftlicher Bestätigung durch die Geschäftsleitung der Fa. ORGATERM rechtsverbindlich, da die Erklärungen der Vertreter/Reisenden insoweit ohne Vertretungsmacht abgegeben werden. Zeichnungen, Abbildungen, Maße, Gewichte und sonstige Leistungsdaten sind nur verbindlich, wenn dies ausdrücklich vereinbart wird.
§ 3 Preise und Zahlung
Sofern nichts Gegenteiliges schriftlich vereinbart wird, gelten unsere Preise ab Werk ausschließlich Versandkosten und zuzüglich gesetzlicher Mehrwertsteuer in jeweils gültiger Höhe. Versandkosten werden gesondert in Rechnung gestellt. Der Versand erfolgt per Paketdienst, sofern der Käufer nicht eine andere Versandart wünscht. Verpackungskosten werden nur dann berechnet, wenn der Käufer eine Spezialverpackung wünscht, ansonsten werden Verpackungskosten nicht in Rechnung gestellt. Für Kleinaufträge wird kein Mindermengenzuschlag berechnet. Kostenvoranschläge sind kostenlose Serviceleistungen. ORGATERM ist an die in ihren Angeboten enthaltenen Preise 30 Tage ab Angebotsdatum gebunden. Nach Ablauf der Frist ist ORGATERM berechtigt, nach vorheriger Mitteilung die am Tage der Auslieferung gültigen Preise zu berechnen. Dies gilt insbesondere bei langfristigen Abrufverträgen und Terminverlängerungen durch den Käufer. Sofern nichts anderes vereinbart wird, ist der Kaufpreis innerhalb von 10 Tagen nach Lieferung zu zahlen, abzüglich 3% Skonto, danach innerhalb von 30 Tagen ohne Abzug. Verzugszinsen werden in Höhe von 8% über dem jeweiligen Basiszinssatz p.a. berechnet. Die Geltendmachung eines höheren Verzugsschadens bleibt vorbehalten. ORGATERM ist berechtigt, trotz anders lautender Bestimmungen des Käufers, Zahlungen zunächst auf dessen ältere Schulden anzurechnen. Sind bereits Kosten und Zinsen entstanden, ist ORGATERM berechtigt, die Zahlungen zunächst auf die Kosten, dann auf die Zinsen und zuletzt auf die Hauptleistung anzurechnen. Die Zahlung gilt erst dann als erfolgt, wenn ORGATERM über den Betrag verfügt. Im Falle der Herreichung von Schecks gilt die Zahlung als erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird, vorausgesetzt die Vorlage des Schecks zur Einlösung erfolgt von ORGATERM ohne schuldhaftes Zögern. II Wenn uns Umstände bekannt werden, die die Kreditwürdigkeit des Käufers in Frage stellen, insbesondere wenn ein Scheck oder Wechsel nicht eingelöst wird oder der Käufer seine Zahlungen einstellt, ist ORGATERM berechtigt, die gesamte Restschuld sofort fällig zu stellen, auch wenn von uns ansonsten Schecks oder Wechsel angenommen worden sind. ORGATERM ist weiterhin berechtigt, für diesen Fall Vorauszahlungen oder Sicherheitsleistungen zu verlangen.
§ 4 Aufrechnung und Zurückbehaltungsrechte
Dem Besteller steht das Recht zur Aufrechnung nur zu, wenn seine Gegenansprüche rechtskräftig festgestellt oder unbestritten sind. Zur Ausübung eines Zurückbehaltungsrechts ist der Besteller nur insoweit befugt, als sein Gegenanspruch auf dem gleichen Vertragsverhältnis beruht.
§ 5 Lieferzeit
Vom Besteller/Käufer angeforderte Lieferterminzusagen bedürfen in jedem Fall schriftlicher Bestätigung. Der Beginn der von uns angegebenen Lieferzeit setzt die rechtzeitige und ordnungsgemäße Erfüllung der Verpflichtungen des Bestellers voraus. Die Einrede des nicht erfüllten Vertrages bleibt vorbehalten. Kommt der Besteller in Annahmeverzug oder verletzt er schuldhaft sonstige Mitwirkungspflichten, so ist ORGATERM berechtigt, den uns insoweit entstehenden Schaden einschließlich etwaiger Mehraufwendungen ersetzt zu verlangen. Weitergehende Ansprüche bleiben vorbehalten. Sofern vorstehende Voraussetzungen vorliegen, geht die Gefahr eines zufälligen Untergangs oder einer zufälligen Verschlechterung der Kaufsache in dem Zeitpunkt auf den Besteller über, in dem dieser in Annahme- oder Schuldnerverzug geraten ist. Wir haften im Falle des von uns nicht vorsätzlich oder grob fahrlässig herbeigeführten Lieferverzugs für jede vollendete Woche Verzug im Rahmen einer pauschalierten Verzugsentschädigung in Höhe von 3% des Lieferwertes betreffend des nicht erbrachten Teils der Lieferung, es sei denn, eine Teillieferung ist für den Besteller ohne Interesse. Diesenfalls wird eine Verzugsentschädigung von 3% des Lieferwertes insgesamt geschuldet, maximal jedoch nicht mehr als 15% des Lieferwertes. Weitere gesetzliche Ansprüche und Rechte des Bestellers wegen eines Lieferverzugs bleiben unberührt. In jedem Fall ist ORGATERM zu Teilleistungen berechtigt, es sei denn, der Besteller weist nach, dass die Teilleistung für ihn ohne Interesse ist.
§ 6 Gefahrübergang bei Versendung
Bei Versendung geht die Gefahr des zufälligen Untergangs oder der zufälligen Verschlechterung der Ware, mit der Absendung an den Besteller, spätestens mit Verlassen des Werks/Lagers, auf den Besteller/Käufer über. Dies gilt unabhängig davon, ob die Versendung der Ware vom Erfüllungsort erfolgt oder wer die Frachtkosten trägt.
§ 7 Gewährleistung und Mängelrüge sowie Rückgriff
Gewährleistungsrechte des Bestellers setzen voraus, dass dieser seinen nach §§ 377, 378 HGB geschuldeten Untersuchungs- und Rügeobliegenheiten ordnungsgemäß nachgekommen ist. Etwaige Mängel sind unverzüglich, spätestens innerhalb einer Woche nach Eingang des Liefergegenstandes schriftlich mitzuteilen. Mängel, die auch bei sorgfältiger Prüfung innerhalb der Frist nicht entdeckt werden können, sind ORGATERM unverzüglich nach Entdeckung schriftlich mitzuteilen. III Mängelansprüche betreffend verkaufter Neuware verjähren in 12 Monaten nach erfolgter Ablieferung der von ORGATERM gelieferten Ware bei unserem Besteller/Käufer; Bei Gebrauchtwaren ist die Gewährleistung ausgeschlossen. Vorstehende Fristen geltend nicht, soweit das Gesetz gemäß § 438 Abs. 1 Nr. 2 BGB (Bauwerke und Sachen für Bauwerke), § 479 Abs. 1 BGB (Rückgriffsanspruch) und § 634a Abs. 1 BGB (Baumängel) längere Fristen zwingend vorschreibt. Zeigt sich innerhalb der Gewährleistungsfrist ein Mangel, ist ORGATERM zur Nacherfüllung gemäß § 437 BGB berechtigt. Eine Nachbesserung gilt nach dem erfolglosen zweiten Versuch hinsichtlich desselben Mangels als fehlgeschlagen. ORGATERM trägt bei festgestellten Mängeln die Transport-, Wege-, Arbeits- und Materialkosten. Nach erfolglosem zweiten Nachbesserungsversuch gelten die gesetzlichen Regelungen. Mängelansprüche bestehen nicht bei nur unerheblicher Abweichung von der vereinbarten Beschaffenheit, bei nur unerheblicher Beeinträchtigung der Brauchbarkeit, bei natürlicher Abnutzung oder Verschleiß wie bei Schäden, die nach Gefahrübergang infolge fehlerhafter oder nachlässiger Behandlung oder übermäßiger Beanspruchung entstehen, die nach dem Vertrag nicht vorausgesetzt sind. Rückgriffsansprüche des Bestellers gegen uns bestehen nur insoweit, als der Besteller mit seinem Abnehmer keine über die gesetzlich zwingenden Mängelansprüche hinausgehenden Vereinbarungen getroffen hat.
§ 8 Eigentumsvorbehalt
ORGATERM behält sich das Eigentum an der gelieferten Sache bis zur Erfüllung sämtlicher Forderungen, einschließlich Saldoforderungen aus Kontokorrent, die ORGATERM aus jedem Rechtsgrund gegen den Käufer jetzt oder zukünftig zustehen, vor. Dies gilt auch für alle zukünftigen Lieferungen, auch wenn ORGATERM sich nicht stets ausdrücklich darauf beruft. Der Besteller ist verpflichtet, solange das Eigentum noch nicht auf ihn übergegangen ist, die Kaufsache pfleglich zu behandeln. Solange das Eigentum noch nicht übergegangen ist, hat uns der Besteller unverzüglich schriftlich zu benachrichtigen, wenn der gelieferte Gegenstand gepfändet oder sonstigen Eingriffen Dritter ausgesetzt ist. Soweit der Dritte nicht in der Lage ist, uns die gerichtlichen und außergerichtlichen Kosten einer Klage gemäß §771 ZPO zu erstatten, haftet der Besteller für den uns entstandenen Ausfall. Bei vertragswidrigem Verhalten des Käufers, insbesondere bei Zahlungsverzug, ist ORGATERM berechtigt, die Vorbehaltsware zurückzufordern oder ggf. Abtretung des Herausgabeanspruchs des Käufers gegen Dritte zu verlangen. In der Zurücknahme sowie in der Pfändung der Vorbehaltsware durch ORGATERM liegt, soweit nicht ein Teilzahlungsgeschäft gemäß § 501 BGB vorliegt, kein Rücktritt vom Vertrag. Der Besteller ist zur Weiterveräußerung der Vorbehaltsware im normalen Geschäftsverkehr berechtigt. Die Forderungen des Abnehmers aus der Weiterveräußerung der Vorbehaltsware tritt der Besteller schon jetzt an uns in Höhe des mit uns vereinbarten Fakturendbetrages (einschließlich Mehrwertsteuer) ab. Diese Abtretung ist unabhängig davon, ob die Kaufsache ohne oder nach Verarbeitung weiterverkauft worden ist. Der Besteller bleibt zur Einziehung der Forderung auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt. IV Wir werden jedoch die Forderung nicht einziehen, solange der Besteller seinen Zahlungsverpflichtungen aus den vereinnahmten Erlösen nachkommt, nicht in Zahlungsverzug ist und insbesondere kein Antrag auf Eröffnung des Insolvenzverfahrens gestellt ist oder Zahlungseinstellung vorliegt.
§ 9 Schadensersatz/Haftungsbeschränkung
Schadensersatzansprüche gegen die ORGATERM sind ausgeschlossen. Hiervon ausgenommen sind Ansprüche auf Schadensersatz aus der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, wenn wir die Pflichtverletzung zu vertreten haben und auf Ersatz sonstiger Schäden, die auf einer vorsätzlichen oder grob fahrlässigen Pflichtverletzung beruhen. Einer Pflichtverletzung der ORGATERM steht die eines gesetzlichen Vertreters oder Erfüllungsgehilfen gleich.
§ 10 Salvoatorische Klausel
Sollte eine Bestimmung dieser Vereinbarung unwirksam sein oder werden oder eine Lücke enthalten, so berührt das die Wirksamkeit der restlichen Bestimmungen nicht. Die Parteien verpflichten sich, anstelle der unwirksamen Regelung eine solche gesetzlich zulässige Regelung zu treffen, die dem wirtschaftlichen Zweck der unwirksamen Regelung am nächsten kommt, bzw. die Lücke ausfüllt.
§ 11 Schlussbestimmungen
Dieser Vertrag und die gesamten Rechtsbeziehungen der Parteien unterliegen dem Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts (CISG). Erfüllungsort und ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag ist unser Geschäftssitz, sofern sich aus der Auftragsbestätigung nichts anderes ergibt. Alle Vereinbarungen, die zwischen den Parteien zwecks Ausführung dieses Vertrages getroffen werden, sind in diesem Vertrag schriftlich niedergelegt.